Die
Geschichte der Podologie
Die Lehre des Fußes, oder genauer, die nichtärztliche Fußtherapie
hat ihre Ursprünge in der Zeit um 1500 v. Chr., als man mit allerlei
Ingredienzen den Fußübeln zu Leibe rückte.
Eine Blütezeit erlebten unsere podologischen Vorfahren im
Mittelalter, als sie noch Bader hießen. Damals genossen sie hohes
Ansehen beim Volke, galten als Heilkundige, die sogar niedere
Chirurgie verrichten durften, wobei es einerlei war, ob jemand Zähne
oder Fußnägel zog.
Erst 1952 wurde der erste Berufsverband gegründet und es sollten
noch 50 Jahre vergehen, bis im Jahre 2002 das Podologengesetz eine
bundeseinheitliche Regelung für staatlich geprüfte Podologen schuf.
Berufsbild der Podologie
Als Angehöriger eines medizinischen Assistenzberufes und aufgrund
seines spezifischen Wissens, ist der Podologe in der Lage, besonders
bei Risikopatienten, wie Diabetikern, Antikoagulierten oder
Patienten mit Gefäßerkrankungen, im Rahmen der Fußbehandlung tätig
zu werden.
Dies erfolgt nicht nur im pflegerischen Sinne, sondern auch unter
Anwendung spezieller podologischer Verfahren, die Kenntnisse in
Waren- und Materialkunde, Arzneimittelkunde, physikalischer Therapie
etc. erforderlich machen. Der Podologe unterstützt die Arbeit des
Arztes und kooperiert mit anderen Berufsgruppen, wie
Orthopädieschuhtechnikern, Krankenpflegern und Physiotherapeuten.
Podologen arbeiten auf Anweisung des Arztes, agieren jedoch auch in
eigener Verantwortung bei der Erkennung krankhafter Veränderungen am
Fuß, Durchführung präventiver Maßnahmen und Beratung bei
Fußproblemen.
Der Podologe stellt oftmals die erste Kontaktstelle für Patienten
mit Fußerkrankungen dar und führt diese den entsprechenden
Fachärzten zu.
Demzufolge kann man sagen, dass das neue Berufsbild des Podologen
eine wichtige Lücke im Kreis der Heilhilfsberufe schließt und somit
wesentlich zur Volksgesundheit beitragen kann.
Die Tatsache, dass kurz- oder nicht ausgebildete Personen
selbstständig gewerbliche Fußpflege ausüben dürfen, ist in den
seltensten Fällen der Öffentlichkeit bekannt.
Allseits beliebte Attribute, wie „medizinisch“ oder „diabetisch“
werden von fußpflegerisch Tätigen gerne zu Werbezwecken missbraucht
und fördern den Glauben an eine qualifizierte Ausbildung. Ein
aktuelles Urteil aus dem Jahre 2003 verbietet erstmals einer
Nicht-Podologin den Zusatz „medizinisch“ in Ihrer
Tätigkeitsbeschreibung.
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